Überwiegend in der Zeit von 1300 bis 1750 wurden
europaweit Menschen als Hexen verfolgt. Dabei handelte es sich, wie
oft angenommen, nicht nur ausschließlich um Frauen, sondern es
wurden genauso auch Männer verfolgt. Allerdings liegt der Anteil
der Frauen bei etwa 80% und damit deutlich höher.
Der Glaube an Hexerei und magische Kräfte ist vielleicht
so alt wie die Menschheit. Unerklärliches wurde schon immer durch
Wirkung von Magie, Göttern oder Dämonen erklärt. Hexen
traute man zu, dass sie in der Lage seien, die Elemente zu beherrschen
(z. B. Unwetter herauf zu beschwören) oder Krankheiten anzuhexen.
Aber andererseits nutzte man auch gerne ihre "positiven" Kräfte
und bat sie um Heilung, Voraussagen oder so manchen Liebeszauber und
vielleicht auch Schadenszauber gegen den verhassten Nachbarn.
Allgemeingültige Erkennungszeichen gab es eher nicht,
auch wenn man stets versuchte, die besonderen äußeren Merkmale
einer Hexe festzulegen, um sie sofort erkennen zu können. Allerdings
waren auffällige Menschen sicher eher gefährdet, denunziert
zu werden. Auch heute noch neigen wir dazu, eine Schuld erst einmal
bei demjenigen zu suchen, der uns bereits vorher aufgefallen ist, sich
merkwürdig verhält oder unheimlich wirkt. Auffällig ist
allerdings, dass der Anteil bei der ärmeren Bevölkerung deutlich
höher lag. Dennoch wurde auch so manches Ratsmitglied oder dessen
Angehörige auf dem Scheiterhaufen verbrannt, so dass letztlich
niemand sich wirklich sicher fühlen konnte.
In den Naturreligionen, dem sogenannten Heidentum, war
der Glaube an Hexerei noch fest verankert und hat sich wohl bis heute
gehalten, wenn auch weitaus aufgeklärter, als in der damaligen
Zeit - bzw. wurde vieles im Laufe der Zeit an die jeweilige Religion
angepasst.
Zu Beginn der Christianisierung begann man zunächst,
den Glauben an Hexerei zu unterdrücken. Heidnische Feiertage wurden
in christliche umgewandelt und die alten heidnischen Bräuche wurden
dabei teilweise erhalten, um den Menschen den neuen Glauben zu erleichtern.
Nur die nach damaligen christlichen Maßstäben wilden und
unsittsamen Bräuche ließ man weg oder wandelte sie ab. (z.
B. gibt es das ehemalige Fest Beltaine heute nicht als religiösen
sondern nur als gesetzlichen Feiertag). Manche Dinge wurden in den Glauben
eingefügt und verändert, wie z. B. Kräuterkunde, oder
als "von Gott gegeben" bezeichnet, wie z. B. Hellsichtigkeit.
Ob man durch solche Gaben Hexe oder Heilige wurde kam
nur auf die persönlichen Umstände und den Zufall an. Als bestes
Beispiel dient hierfür eine der berühmtesten Figuren dieser
Zeit, Johanna von Orleons. Zunächst benutzte man ihre besonderen
Kräfte für die eigenen Zwecke, später verbrannte man
sie als Hexe und lange Zeit nach ihrem Tod sprach man sie heilig. War
man zufällig ein armes Bauernkind mit hellseherischen Fähigkeiten,
lief man eher Gefahr, als merkwürdig angesehen, dann für Unheil
verantwortlich gemacht zu werden und als Hexe auf dem Scheiterhaufen
zu enden. Wuchs man zufällig mit den gleichen Fähigkeiten
in einem Kloster "gottgläubig" auf, hatte man gute Chancen
als Heilige zu gelten.
In den frühen Jahrhunderten wurde der Glaube an Hexerei
dann von der Kirche verfolgt und geahndet, an Hexerei zu glauben war
ketzerisch und wurde mit dem Tod bestraft. Auszurotten war der Glaube
aber wohl nicht in dieser noch sehr stark von Aberglauben beherrschten
Zeit. Dass der gesamte Viehbestand durch eine merkwürdige Krankheit
dahin siechte war eben doch einfacher mit Hexerei zu erklären,
als an Zufall und Schicksal zu glauben. Einen Schuldigen zu haben ist
leichter, weil man seine Wut auf ihn richten kann. Der Zufall ist eben
ein schlechtes Ziel dafür.
Die ersten Hexen wurden bereits 1100 verbrannt, damals
allerdings gegen den Willen der Kirche, die zu jener Zeit Hexerei nur
mit Bussestrafen ahndeten.
Der Hauptgrund für die letztliche Änderung der
kirchlichen Einstellung ist wohl in der starken Verbreitung von häretischen
Sekten zu sehen, die die Kirche als echte Bedrohung ihrer Machtstellung
empfand. Es begann der Feldzug gegen Ketzerei und Hexerei.
Die Massenverfolgung
Anfangs genügte die reine Denunzierung, um einen
Prozess stattfinden zu lassen. Allerdings gab es damals auch noch nicht
viele Schuldsprechungen und damit Verbrennungen. Geurteilt wurde mit
Hilfe sogenannter Gottesurteile. Freigesprochen werden konnte man noch
durch einen Reinigungseid oder das Bestehen der Gottesprüfung (oder
auch einfach, weil sich die Anklagepunkte als unwahr erweisen ließen).
Die Hexenverfolgung zeigte sich jedoch auf Dauer als einträgliches
Geschäft für die Beteiligten. Für die Verurteilten mussten
Abkommgelder von deren Angehörigen bezahlt werden, berechnet wurde
dabei sogar der Strick oder das Feuerholz. Die Kassen der Führenden
füllten sich deutlich durch jeden Schuldspruch und selbst die ausführenden
Henker bekamen noch einen so hohen Anteil ab, dass mancher für
die damalige Zeit als wohlhabend galt. Nach Erreichen des ursprünglichen
Zieles, der Zerschlagung der Sekten, begann erst die eigentliche Massenverfolgung.
Der Gedanke, dass an so mancher Verfolgungswelle Geld und Machtstreben
seinen Anteil hatten, liegt nicht fern....
Der Hexenhammer legte im Jahre 1484 den genauen Ablauf
von Hexenprozessen fest und kennzeichnete Merkmale und Praktiken der
Hexen.
Eine Hexe, auch Unhold/Unholdin genannt, wurde bezichtigt,
mit dem Teufel im Bunde zu stehen und durch dessen Unterstützung
ihr Unwesen in Form von Verhexungen und Verwünschungen zu treiben.
Man beschuldigte sie, für Krankheiten, Missernten, Fehl- oder Totgeburten
verantwortlich zu sein. Zudem bezichtigte man sie einiger Dinge, die
aus heutiger Sicht sehr abstrakt anmuten. So sollen sie nachts auf ihrem
Besen ausgefahren sein, mit dem Teufel getanzt und gebuhlt haben, seinen
Hinten geküsst oder aus toten Babys Salbe gekocht haben. (in diesen
Verdacht gerieten wohl meist Hebammen. Totgeborene Kinder konnten natürlich
vor ihrem Tod nicht getauft werden und durften somit nicht in christlicher
Erde begraben werden, sondern wurden von den Hebammen verscharrt. So
konnten sie leicht beschuldigt werden, das Kind absichtlich im Mutterleib
getötet zu haben, um es eben dazu zu benutzen, es zu Salbe zu zerkochen)
Den gesetzlichen Hintergrund bekam die Hexenverfolgung
Im Jahre 1532, als Kaiser Karl V. die Peinliche Gerichtsordnung, auch
Carolina genannt, erließ. Mit ihr beginnt ein halbes Jahrhundert
später die massenhafte Verfolgung hier in Deutschland.
Die Urteilsfindung durch das Gottesurteil wird abgelöst
durch das Geständnis. Galten bei anderen Prozessen als Entlastung
bereits die Anhörung von Zeugen und Indizien, so wurden diese Praktiken
für Hexenprozesse völlig außer Kraft gesetzt. Stattdessen
wurde das Mittel der peinlichen Befragung, was nichts anderes als Folter
bedeutete, angewandt, um das Geständnis zu erlangen. Zwar war festgelegt,
dass das Geständnis nicht in Abhängigkeit oder während
der Folter gemacht werden durfte, aber dies umging man einfach, indem
man die Menschen nach der Folter in einen gesonderten Raum brachte -
mit der Aussicht, durch ein Geständnis ihren Qualen ein Ende zu
bereiten, eventuell Gnade zu erlangen oder eben weiter gefoltert zu
werden.
Einmal denunziert und angeklagt war es somit fast unmöglich,
dem Tod zu entgehen. Meist wurden die Opfer solange festgehalten und
gefoltert, bis sie gestanden. Nur sehr Wenigen gelang die Flucht und
ebenso Wenige kamen - wahrscheinlich durch Einfluss von Verwandten oder
Freunden - frei. Normalerweise bedeutete der einmal angetretene Weg
ins Gefängnis den Tod - entweder durch Verurteilung auf dem Scheiterhaufen,
im Gnadefall durch eine leichtere Tötungsart wie Strick oder Schwert
oder bereits durch die Qualen der Folter.
Von der Carolina eigentlich als ungültig bezeichnet
gewann die Besagung, die Nennung von Mittätern, immer mehr an Bedeutung.
Man folterte solange, bis möglichst viele Namen genannt waren oder
die Namen, die man hören wollte. Auch versprach man Aussichten
auf Gnade in Form von vorheriger Tötung durch Strick oder Schwert
vor der Verbrennung. Diese waren allerdings anschließend nicht
zwingend einzuhalten, denn Versprechungen an eine Hexe waren nicht bindend.
Die Besagung durch eine Hexe galt als sofortiger Verhaftungsgrund der
besagten Person.
War es früher Ketzerei, an Hexerei zu glauben, so
war es nun umgekehrt ketzerisch, den Hexenglauben zu leugnen. Jeder,
der Kritik an der Hexenverfolgung übte, musste damit rechnen, sich
selber verdächtig zu machen und angeklagt zu werden. So ist es
wohl zu erklären, dass die Verfolgungswellen über so viele
Jahrhunderte lang anhielten.
Das Ende der
Verfolgung
Das Ende des Hexenwahns trat dadurch erst mit der Aufklärung
der Menschen ein. Die Wissenschaft nahm Einzug und konnte Krankheiten
und andere Dinge, die vorher der Hexerei zugeschrieben wurden, erklären.
Die Vernunft begann zu regieren, Prozesse veränderten sich vom
durch Folter erzwungenen Geständnis zu reinen Zeugen und Indizienprozeßen.
Die letzten Hexen wurden 1792 in Polen hingerichtet. In Deutschland
bereits 1775.
Hexenproben
Hexenproben wurden auch als Gottesurteil bezeichnet. Um
festzustellen, ob jemand eine Hexe war, gab es verschiedene Methoden:
Die Wasserprobe
Man glaubte, dass Wasser nur "reine Personen" aufnimmt,
daher band man die vermeintliche Hexe an Händen und Füßen
so zusammen, dass sie bewegungsunfähig war, und warf sie ins
Wasser. Schwamm sie, war erwiesen, dass es sich um eine Hexe handelte
und die Person wurde verurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Ging sie unter (und ertrank dabei meist) war dann erwiesen, dass sie
keine Hexe war.
Die Nadelprobe
Mit einer sogenannten "Hexennadel" wurde in ein "Hexenmal"
(z. B. Muttermal) gestochen. Wenn es dabei blutete war die Unschuld
bewiesen. Die Nadel war allerdings so präpariert, dass es gar
nicht bluten konnte.
Die Wägeprobe
Man ging davon aus, dass Hexen leichter sein mussten als normale
Menschen, da sie schließlich flogen. Daher wurden vermeintliche
Hexen gewogen. Lagen sie unter einem bestimmten festgelegten Gewicht
war die Schuld erwiesen.
Die Feuerprobe
Die Person musste über glühende Kohle laufen oder ein Kohlestück
eine bestimmte Zeit in den Händen tragen. Nach einigen Tagen
wurde die Hautstelle auf Verletzungen hin untersucht, waren diese
vorhanden galt die Schuld als erwiesen.